Das Medizinrecht als Querschnittsmaterie!
Das Medizinrecht ist eine Querschnittsmaterie, die sich aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten und Gesetzen zusammensetzt. Gerade deshalb ist diese Thematik für mich sehr vielschichtig und dadurch besonders interessant. Das Medizinrecht bietet nicht zuletzt durch seine Aktualität und seine zahlreichen Spezialisierungsmöglichkeiten enorm viele Möglichkeiten für eine persönliche und fachliche Weiterentwicklung. Die Zusammenarbeit und der Austausch mit verschiedenen Vertretern des Gesundheitswesens bietet außerdem einen Blick über den Tellerrand eines Juristen hinaus, den ich ganz besonders schätze.
Bereits während meines Studiums an der Universität Bayreuth hatte ich durch meinen Schwerpunkt im Wirtschafts-, Medizin-, und Steuerstrafrecht erste Berührungspunkte mit dem Medizinrecht. In meiner Abschlussarbeit konnte ich mich anschließend tiefergehend mit dem Thema Off-Label-Use beschäftigen. Ebenfalls während meines Studiums an der Fernuniversität Hagen führte mich mein Weg in Richtung Medizinrecht. In meiner Bachelorarbeit beschäftigte ich mich mit der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes in Kliniken.
In der Praxis konnte ich darüber hinaus bereits wertvolle Kontakte knüpfen. Durch meine Unterrichtstätigkeit im Pflegerecht hatte ich regelmäßigen Kontakt zu Pflegefachkräften. Ein Austausch sowie ein Einblick in die Praxis sind für mich an dieser Stelle von enormer Bedeutung.
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